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Glossarposting: Antragsdelikte

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  • Antragsdelikte: Bei diesen Straftaten kannst du selbst aktiv werden!
  • Ein Antragsdelikt ist ein Verbrechen, dass nur von den Behörden verfolgt wird, wenn das Opfer selbst eine Anzeige erstattet – also einen Antrag stellt. Wenn keine Anzeige erstattet wird, wird auch keine Strafverfolgung aufgenommen. Typische Beispiele für Antragsdelikte sind Diebstahl, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
  • Warum gibt es Antragsdelikte? Bei weniger schweren Straftaten kann das Opfer selbst entscheiden, ob die Polizei dazugeschaltet werden soll oder nicht. Das Opfer hat dadurch mehr Kontrolle darüber, wie mit der Straftat umgegangen werden soll. Gleichzeitig wird verhindert, dass die Behörden mit vielen kleineren Fällen überlastet werden.
  • Antragsdelikte in der digitalen Welt  Beleidigung (§ 185 StGB) Stalking (§ 238 StGB) Üble Nachrede (§ 186 StGB) Verleumdung (§ 187 StGB) Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG)  Wichtig: Wird eine Tat als „besonders schwer“ gewertet, kann sie auch ohne Strafanzeige verfolgt werden. Beispiele dafür sind Volksverhetzung oder systematisches Stalking.
  • Hier kannst du ein Antragsdelikt melden  Online-Wachen (portal.onlinewache.polizei.de) persönlich oder telefonisch bei einer Polizeidienststelle in deiner Nähe (zu finden auf www.polizei.de)
  • Tipp: Wenn du von digitaler Gewalt betroffen bist und ein Strafantrag stellen willst, kannst du dich bei SoliNet beraten lassen (www.solinet-rlp.de)
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